Dr. Thomas Hafner | Kardiologe und Internist in  Wien Wahlarzt, KFA und privat
1060 Wien, Mollardgasse 22/29
+ 43 676 92 414 62
ordination@thomashafner.at

Meine Angebote Klinische Untersuchungen Führerscheinuntersuchung

Führerscheinuntersuchung
Führerscheinuntersuchung

Führerscheinuntersuchung

Bei der Führerscheinuntersuchung durch einen Arzt gibt es zwei Formen: einerseits die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, andererseits die fachärztliche oder verkehrspychologische Stellungnahme. Die erste Form der Führerscheinuntersuchung (d.h. die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen) wird von einem Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt, der sachverständiger Arzt ist. Sollte dieser Arzt Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Eignung haben, kann er die zweite Form der Führerscheinuntersuchung (d.h. eine fachärztliche oder verkehrspsychologische Stellungnahme) verlangen.

In meiner Ordination biete ich die zweite Form der Führerscheinuntersuchung (d.h. die fachärztliche Stellungnahme) an. Als Internist und Kardiologe beurteile ich in der fachärztlichen Stellungnahme, ob bei PatientInnen mit Herzrhythmusstörungen, Herzschrittmachern, erhöhtem Blutdruck (Bluthochdruck, Hypertonie), Koronarer Herzkrankheit (KHK), Diabetes, Nierenerkrankungen sowie PatientInnen nach Herz- oder Nierentransplantation eine Verkehrsgefährdung durch die jeweilige Krankheit gegeben ist. Die fachärztliche Stellungnahme schließt mit einer befürwortenden oder ablehnenden Stellungnahme, eine befürwortende Stellungnahme kann auch zeitlich befristet und/oder an verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen gebunden sein; bitte beachten Sie, dass die fachärztliche Stellungnahme für den Amtsarzt nicht bindend ist!

Bitte bringen Sie zur Führerscheinuntersuchung das Zuweisungsformular des Amtsarztes, einen Identitätsnachweis sowie alle Vorbefunde, die Ihre Krankheit betreffen, mit. Die Führerscheinuntersuchung ist keine Kassen-Leistung, d.h. Sie können bei Ihrer Krankenkasse keine Refundierung beantragen.

Diese Seite weiterempfehlen:
Website by berghWerk New Media